H e i l p r a k t i k e r s c h u l e F e i m e r
H e i l p r a k t i k e r s c h u l e    F e i m e r

Berufsbild Heilpraktiker

Heilpraktiker ein Beruf mit Zukunft

Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele

klassische

schulmedizinische Fakten

Freiberufler

Das Heilpraktikergesetz sieht vor, dass neben Ärzten in Deutschland nur Heilpraktiker Krankheiten diagnostizieren und therapieren dürfen. Hingegen Ärzte oft klassisch schulmedizinisch arbeiten, bedient sich der Heilpraktiker alternativer Heilmethoden, die den Menschen ganzheitlich behandeln und somit das Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele in den Vordergrund stellen. Die immer stärker wachsende Nachfrage nach alternativen Heilmethoden bietet dem Heilpraktiker gute Zukunftsaussichten, als Unternehmer erfolgreich arbeiten zu können. Voraussetzung ist das Bestehen der Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt, welches klassische schulmedizinische Fakten abfragt. Danach oder während der Ausbildung entscheidet sich der Heilpraktiker für ein oder mehrere Therapieverfahren, mit denen er später arbeiten möchte. Diese werden nicht vor dem Gesundheitsamt geprüft. Nach bestandener Prüfung führt er die Berufsbezeichnung, Heilpraktiker/ in und besitzt die Heilerlaubnis für körperliche und psychische Erkrankungen. Sofern der Vertrag des Patienten Heilpraktikerleistungen mit einschließt, kann er auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker mit privaten Krankenkassen abrechnen. Er ist Freiberufler und somit Mehrwertsteuer- und Gewerbesteuer befreit.

Prüfungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens Volksschul-/Hauptschulabschluss (Zeugniskopie)
  • Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest)
  • Keine aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren (polizeiliches Führungszeugnis)

Prüfungsinhalt

Laut Gesetz soll durch die amtsärztliche Überprüfung sichergestellt werden, dass von dem Anwärter kein "Schaden für die Volksgesund-heit" ausgehen wird. Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Sie umfassen heute in der Regel (nach dem Merkblatt des Gesundheitsamts Karlsruhe vom Dezember 2017):

  • Berufs- und Gesetzeskunde, die rechtlichen Grenzen der Berufsausübung des Heilpraktikers
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
  • Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten (Stoffwechsel-, der Herz-Kreislauf-, degenerativer und übertragbare Erkrankungen, bösartige Neubildungen und seelische Erkrankungen)
  • Erkennen und Versorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Technik der Ananmeseerhebung und Methoden der unmittebaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Aus-kultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckmessung)
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • Deutung grundlegender Laborwerte

Nach Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung erhalten Sie die Erlaubnisurkunde von der Verwaltungsbehörde. Danach steht Ihrer Niederlassung als Heilpraktiker/in rechtlich nichts mehr im Wege. Je nach dem individuellen Ausbildungsweg schließt sich aber an dieser Stelle noch eine mehr oder weniger lange Ausbildungsphase an, in der Sie das Wissen über naturheilkundliche Methoden erwerben bzw. vertiefen und sich um eine Assistenzstelle in einer Naturheilpraxis bewerben oder Ihre eigene Heilpraxis eröffnen.

Förderung siehe Bildungsscheck

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© Oksana Feimer

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